Begleithundprüfung ( BH/VT )

 

 

Die Begleithundprüfung ist eine staatlich anerkannte Wesens- und Verhaltungsprüfung für Hunde. Sie ist Voraussetzung für viele weitere Hundesportprüfungen.

Voraussetzungen für die Prüfung sind:
- der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein.
- der Hundeführer muss Mitglied in einem Verein sein.
- der Hundeführer muss einen Nachweis über einen bestandenen Sachkundenachweis vorlegen.
- der Hund muss gechipt oder tätowiert sein, damit er eindeutig zu identifizieren ist.

Die Prüfung selbst besteht aus 2 Teilen, einem Unterordnungsteil auf dem Übungsgelände und einem Verkehrsteil.

Unterordnung

Der Hund soll an lockerer Leine auf der linken Seite geführt werden. Er soll die Übungen freudig, selbstbewusst und unmittelbar auf das verbale Hörzeichen des Hundeführers ausführen. 
Zu Beginn der Gehorsamsprüfung stellen sich die Hundeführer mit ihren angeleinten Hunden dem Leistungsrichter vor und nennen ihren Namen sowie den Namen des Hundes.
Aus der Grundstellung heraus geht der Hundeführer 50 Schritte. Dann erfolgt eine Kehrtwende. Auf  dem Rückweg werden 3 verschiedene Schrittarten vorgeführt.  Eine Gruppe von Menschen, die sich auf dem Übungsplatz bewegen, ist zu durchqueren, neben einem ist der Hund in die Grundstellung zu bringen, also "Sitz". Der Hund hat sich unbeteiligt zu geben und darf keine Person beschnüffeln oder anspringen. Als nächstes wird der Hund aus der Grundstellung, diese erfolgt ohne Kommando, ins "Sitz" gebracht und nach 15 Schritten der Entfernung wieder abgeholt. Hieran folgt das "Platz", ebenfalls aus der Grundstellung, diesmal mit Kommando, wobei sich der Hundeführer 30 Schritte entfernt und anschließend abruft. Zum Abschluss hat der Hund selbstständig gerade vorzusitzen und auf Kommando die Endgrundstellung einzunehmen.

Lediglich die Verwendung der Kommandos "Fuß", "Sitz", "Platz" und "Hier" sind dabei erlaubt. Dabei ist eine technisch präzise Ausführung von entscheidender Bedeutung. Bei der letzten Übung auf dem Platz wird der Hund in die Ablage gebracht, d. h. unangeleint ins Platz gelegt, der Hundeführer entfernt sich ca. 10 Meter und stellt sich seitlich zum Hund. Er darf nicht auf den Hund einwirken, während zeitgleich ein anderes Paar die Gehorsamsübungen absolviert.  


Verkehrsteil

Den letzten Teil der Prüfung stellt der Straßenteil dar. Hierbei wird festgestellt, ob der Hund straßentauglich ist, bzw. unbedenklich auf die Umwelteinflüsse reagiert. Passierende Fahrradfahrer, Jogger oder Inline-Skater müssen unbeteiligt vorbeigelassen werden. Befahrende Straßen und belebte Bushaltestellen überquert werden. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegen kommenden Personen aber nicht belästigen. Der Hund wird angebunden, der Hundeführer geht außer Sicht und alle verbleibenden Teilnehmer gehen mit ihren Hunden vorbei, hierbei hat der Hund gleichgültig zu reagieren.
Es bleibt dem Leistungsrichter überlassen, ob er jede Übung mit jedem Hund durchführen lässt oder die Prüflinge nur einige Übungen absolvieren müssen.

 

 

 

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